Community Policing

Ihre Polizistin im Quartier

Neu ab 1. Oktober 2018

Wm Alexandra Maier

Frau Alexandra Maier  Wm mbA

061 386 73 67
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vgl. auch die Webseite http://www.polizei.bs.ch/im-quartier/ansprechpartner-quartier.html

Frau Alexandra Maier empfängt den Webmaster zum Interview auf der Polizeiwache Kannenfeld an der Strassburgerallee 18.

Frau Maier ist Wm mbA, also Wachtmeisterin mit besonderen Aufgaben oder zu Deutsch Fachspezialistin im Bereich Community Policing.

Was wiederum bedeutet Community Policing?

Community Policing (CP) ist im Kern ein gesamtgesellschaftlicher Ansatz und stellt eine Rückkehr zu den „lokalen Wurzeln“ des Polizeiberufes, wie er seit dem 19. Jahrhundert ausgeübt wurde dar.

Jeder einzelne Polizist, aber im speziellen die Quartierverantwortlichen vom CP suchen präventive Lösungen für Anliegen der Bevölkerung, wie Verbrechensfurcht, Störung der öffentlichen Ordnung sowie der dadurch beeinträchtigten Sicherheit.

Diese Anliegen sind im Detail ganz unterschiedlicher Natur und variieren je nach Quartierbewohner. Dies können sein: Schulkinder und Jugendliche oder Senioren; Gewerbetreibende oder Gastwirte; Autofahrer und Fahrradfahrer oder Fussgänger; etc.

Um die Anliegen der verschiedenen Quartiere und Anspruchsgruppen zu kennen, sucht und pflegt das CP den Dialog und den Kontakt zur Bevölkerung und den unterschiedlichen Interessengruppen.

Mit anderen Worten, Community Policing (CP) ist partnerschaftliche Polizeiarbeit in Zusammenarbeit mit der Bevölkerung, den Behörden und Organisationen für eine dauerhafte und nachhaltige Problemlösung.

Frau Maier, können Sie etwas über Ihren Werdegang berichten?

Nach meiner Lehre als Chemielaborantin bei der Sandoz und zwei Sprachaufenthalten in England und Frankreich beschloss ich einen neuen beruflichen Weg einzuschlagen und bewarb mich bei der Kantonspolizei Basel als Polizistin. Ich besuchte 1991 zusammen mit 13 Frauen und 17 Männern ein Jahr lang die Polizeischule in Basel und war in  den fünf darauf folgenden Jahren auf verschiedenen Polizeiwachen (Clara, Aeschen, SBB, Horburg)  und ein Jahr lang auf dem Alarmpikett beim ehemaligen Polizeiposten bei Karl Barth Platz im Tourendienst stationiert.

In meinem sechsten Jahr wurde ich für eine dreimonatige Lernzuteilung der Kriminalpolizei (Kripo) zugeteilt, wobei ich direkt im Anschluss an diese Ausbildung, von der Polizei, als Detektiv zur  Kripo ab detachiert wurde.

Im Jahr 1998 wechselte ich von der Kriminalpolizei zur Allgemeinen Abteilung der Staatsanwaltschaft und arbeitete die folgenden 20 Jahre als Untersuchungsbeamtin (UB) für verschiedene Staatsanwälte. Ich bearbeitete Strafverfahren aller Deliktsarten (Vermögensdelikte, Widerhandlungen Betäubungsmittelgesetz, Tötungs- und Sexualdelikte) und war nebenbei während 1 ½ Jahren dem damaligen Pressesprecher der Stawa, Markus Melzl als Stellvertreterin zur Seite gestellt.

Nach 20 Jahren als Untersuchungsbeamtin suchte ich eine neue berufliche Herausforderung und fand diese im Bereich Community Policing der Kantonspolizei Basel-Stadt. Die Arbeit des CP verändert sich stetig, bedingt durch den Wandel unserer Gesellschaft und einer stetig wachsenden Stadtbevölkerung und allem, was dieses Wachstum für eine Stadt so mit sich bringt. Obwohl ich erst seit Anfang Oktober 2018 für die Quartiere Gotthelf und Bachletten zuständig bin, weiss ich schon jetzt, dass ich das Glück habe einen spannenden, anspruchsvollen und unglaublich vielseitigen neuen Beruf gefunden zu haben.

Sie sind Ansprechpartnerin der Polizei im Quartier Gotthelf, Bachletten, wozu auch das Neubad gehört. Mit welchen Anliegen kann man zu Ihnen kommen?

Eigentlich können Sie mich mit allem ansprechen, was nicht eilt:

  • Ein herrenloses Velo haben die Nachtbuben vor Ihrem Haus deponiert.
  • „Kreative Künstler“ haben Ihre Hauswand verziert.*
  • Oder in der Nachbarschaft oder in der Öffentlichkeit wurde gesprayt.*
  • Sie wollen eine Anzeige machen.**
  • Sie suchen Unterstützung in einem Streitfall zwischen Nachbarn.
  • Sie haben Probleme mit Lärm
  • Fragen zum Verkehr oder den Signalen
  • Oder wissen in einer rechtlichen Frage nicht weiter

Wenn ich das Problem nicht selber lösen kann, verweise ich Sie an die zuständigen Fachspezialisten. Ich fungiere hier als Türöffner, oder wie es mein Vorgänger einmal treffend gesagt hat, als Hausarzt.

Wie geht man vor? Man ruft Sie an? Sie kommen vorbei oder man besucht Sie im Büro?

Im Prinzip bin ich von Dienstag bis Freitag erreichbar - am einfachsten per Mail oder Telefon. Je nach Problemstellung führe ich ein persönliches Gespräch entweder auf dem Kannenfeldposten oder beim Requirierenden (Hilfesuchenden) persönlich und nehme einen Augenschein vor. Anschliessend beurteile ich die Situation und leite alles Weitere in die Wege, stelle allenfalls Verbindungen zu den Fachspezialisten her oder veranlasse notwendige Sofortmassnahmen.

Wie ist die Stellvertretung geregelt?

Mein Stellvertreter ist Wm mbA Georg Zeller, der die benachbarten Quartiere St. Johann und Iselin betreut.

Sie sind nun bereits zwei Monate im Amt. Welche ersten Erfahrungen konnten Sie machen?

Ich habe meine neue Aufgabe als sehr spannend empfunden, konnte ich doch bereits sehr viele Kontakte knüpfen und interessante Menschen kennenlernen. Ich finde es hoch interessant, den Leuten den Puls zu fühlen und damit die Lebensqualität im Quartier zu verbessern.

In welchen Fällen wendet man sich NICHT an Sie?

Immer wenn es eilt! Bei Notfällen rufen Sie bitte sofort die Notrufnummern 117 oder 112. Auch wenn das Problem nicht direkt die Polizei betrifft, versuchen wir trotzdem zu beraten und zu helfen.

Frau Maier, im Namen aller Neubädler bedanken wir uns ganz herzlich, dass Sie für uns Zeit gefunden haben. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg und Befriedigung bei Ihrer wichtigen Arbeit.

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* Bei Sprayereien und Schmierereien auf privaten Gebäuden sei auch auf die Webseite „Spray-Out“ des Tiefbauamtes verwiesen:
http://www.tiefbauamt.bs.ch/entsorgung-sauberkeit/spray-ex-und-spray-out/spray-out.html
Bei öffentlichen Anlagen gelten die Regelungen des Spray –Ex:
http://www.tiefbauamt.bs.ch/entsorgung-sauberkeit/spray-ex-und-spray-out/spray-ex.html

** Bei Anzeigen ist zwischen Antragsdelikten und Offizialdelikten zu unterscheiden:
Antragsdelikte setzen eine Strafanzeige der betroffenen Person voraus. In der Regel ist der Geschädigte berechtigt, einen Strafantrag zu stellen. Ein gestellter Strafantrag ist eine Prozessvoraussetzung bei deren Fehlen eine Verfolgung des Täters nicht möglich ist. ACHTUNG: Zur Erhebung des Strafantrags hat der Berechtigte drei Monate Zeit, ab dem Zeitpunkt, in dem er persönlich Kenntnis von der Tat und dem Täter hat. Wird innert dieser Frist kein Strafantrag gestellt, so ist eine spätere Strafverfolgung nicht mehr möglich.
Offizialdelikte können von jedermann und jederzeit (bis zur Verfolgungsverjährung) zur Anzeige gebracht werden (Wissenserklärung). Die Behörden müssen einer solchen Anzeige von Amtes wegen nachgehen. (Quelle: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte).

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