Die Allmend und ich

Die Allmendverwaltung hat im Sommer 2019 neu vier Flyer publiziert, welche Nutzungen im öffentlichen Raum zum Thema haben. Als erstes ist zu definieren, was überhaupt „öffentlicher Raum“ ist. Unter Allmend bzw. öffentlicher Raum werden im Kanton Basel-Stadt diejenigen öffentlichen Flächen bezeichnet, welche sich im Gemeingebrauch befinden wie z.B. Parks, Strassen und Trottoirs. Zwei Fotos aus unserem Quartier sollen dies veranschaulichen:

Allmend Smilla

Auf dem ersten Foto sind die Pflanzenkübel sowie Tische und Stühle innerhalb der Randsteine, welche die Liegenschaft zur Allmend abgrenzen. Mit anderen Worten, die Installation befindet sich im privaten Raum und bedarf deshalb keiner obrigkeitlichen Bewilligung. Allenfalls sollten Sie daran denken, den privaten Grundbesitzer zu informieren.

Allmend CafeNeubad

Auf dem zweiten Foto befinden sich die Tische und Stühle auf Allmend. Dabei wird die bewilligte Nutzfläche  weiss markiert. Hierfür braucht man eine kostenpflichtige Bewilligung.

Details sind im Flyer „Bewirten im öffentlichen Raum“ enthalten.

Ein weiterer Flyer befasst sich mit „Privaten Apéros im öffentlichen Raum“.

Darin ist beschrieben, wie man bei einem Geburtstags- oder Hochzeitsapéro vorgehen muss, den man auf einem Platz oder in einem Park durchführen möchte. Ein solcher Anlass muss der Allmendverwaltung gemeldet werden und ist kostenlos.

Für ganz grosse Sachen wie Strassenfeste hat die Allmendverwaltung eine „Richtlinie für Strassenfeste“ verfasst. Darin ist beschrieben, was vorzukehren ist, wenn die Anwohnerschaft auf einer Strasse oder einem Strassenstück ein Fest durchführen will. Das entsprechende Gesuch ist mindestens 12 Wochen vor dem Anlass einzureichen. Für Strassenfeste wird ebenfalls keine Gebühr erhoben.

Ein anderer Flyer orientiert über die Spielregeln zum Thema „Persönlich informieren im öffentlichen Raum“. Konkret ist darin der Kuchenverkauf für gemeinnützige Zwecke, ein Informationsstand oder ähnliches geregelt. Solche Stände sind der Allmendverwaltung kostenlos zu melden.

Das fliegende Verteilen von Flugblättern oder Give-Aways (ohne Stand) ist hingegen nicht meldepflichtig.

Last but not least ist noch ein Flyer zum Thema „Waren und Reklamereiter im öffentlichen Raum“ herausgekommen.

Für weitere Informationen und detaillierte Merkblätter sei auf die betreffende Webseite des Tiefbauamtes verwiesen.

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